I.
Im Hauptverfahren streiten die Verfahrensbeteiligten um die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung vom 14. November 2003 (Kopie Blatt 5 d.A.).
Die Klage gegen die Kündigung ist am 26. Januar 2004 beim Arbeitsgericht eingegangen, der Beklagten ist sie am 29 Januar 2004 zugestellt worden.
Zugleich hat die Klägerin die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage beantragt.
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