LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 05.02.2008
6 Ta 22/08
Normen:
KSchG § 5 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 22.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1522b/07

Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage allein aufgrund eines Krankenhausaufenthalts

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.02.2008 - Aktenzeichen 6 Ta 22/08

DRsp Nr. 2008/9846

Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage allein aufgrund eines Krankenhausaufenthalts

»Ein Krankenhaus- oder Klinikaufenthalt allein rechtfertigt noch keine nachträgliche Zulassung. Maßgebend ist, ob der Arbeitnehmer durch die Krankheit objektiv daran gehindert war, eine Klage zu formulieren oder sein Recht auf andere Weise wahrzunehmen. Entscheidend ist ferner, ob die Behandlungssituation Außenkontakte (auch telefonischer Art) ausschloss oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert hat.«

Normenkette:

KSchG § 5 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der 1954 geborene Kläger trat am 01.12.1991 als Elektroniker in die Dienste der Beklagten. Bei ihr sind fünf Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft sowie neun geringfügig Beschäftigte tätig. Der Kläger ist mit einem Grad von 80 % schwerbehindert.