I. Der 1954 geborene Kläger trat am 01.12.1991 als Elektroniker in die Dienste der Beklagten. Bei ihr sind fünf Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft sowie neun geringfügig Beschäftigte tätig. Der Kläger ist mit einem Grad von 80 % schwerbehindert.
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