I. Der Antragsteller ist der gewählte Betriebsrat im Betrieb des Antragsgegners, der einen Zeitungsverlag mit verschiedenen außerhalb der Zentralredaktionen bestehenden Bezirksredaktionen betreibt.
Der Antragsteller macht im vorliegenden Verfahren seine ordnungsgemäße Beteiligung im Zusammenhang mit einer Änderung des Einsatzes der Mitarbeiterin M T geltend. Diese war aufgrund ihres Arbeitsvertrages vom 09.06.1995 (Bl. 36 f. d. A.) ab dem 01.08.1995 als Sekretärin in der Lokalredaktion B tätig. Der Arbeitsvertrag enthielt in Ziffer 5 einen Versetzungsvorbehalt, der wie folgt lautet:
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