Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für alle Rechtszüge wird auf 50 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Satzungsregelung, die eine Übernahme der Kosten künstlicher Befruchtung für versicherte Paare in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft vorsieht.
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