I. Die Beteiligten streiten um die Versorgung des Klägers mit einem sog Rollstuhl-Bike.
Der im Jahre 1958 geborene Kläger ist versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Ersatzkasse und querschnittgelähmt. Er arbeitet vollschichtig im Labor des Kreiskrankenhauses in M.. Die Beklagte hat ihn bisher stets mit einem handbetriebenen Rollstuhl versorgt (zuletzt 1987, 1989, 1993 und 1996). Außerdem besitzt der Kläger einen behindertengerecht ausgestatteten Pkw.
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