BSG - Urteil vom 16.09.1999
B 3 KR 2/99 R
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - 22.1.1999 - L 4 KR 291/98 ,
SG Karlsruhe, vom 01.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 2654/96

Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike für Erwachsene

BSG, Urteil vom 16.09.1999 - Aktenzeichen B 3 KR 2/99 R

DRsp Nr. 2000/4976

Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike für Erwachsene

1. Ein Erwachsener kann die zusätzliche Ausrüstung seines Rollstuhls mit einer fahrradgleichen mechanischen Zugvorrichtung anders als ein Jugendlicher als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beanspruchen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Versorgung des Klägers mit einem sog Rollstuhl-Bike.

Der im Jahre 1958 geborene Kläger ist versicherungspflichtiges Mitglied der beklagten Ersatzkasse und querschnittgelähmt. Er arbeitet vollschichtig im Labor des Kreiskrankenhauses in M.. Die Beklagte hat ihn bisher stets mit einem handbetriebenen Rollstuhl versorgt (zuletzt 1987, 1989, 1993 und 1996). Außerdem besitzt der Kläger einen behindertengerecht ausgestatteten Pkw.