Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.04.2015 wird zurückgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Kostenübernahme für eine alternative Krebstherapie streitig.
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