BSG - Urteil vom 27.06.2000
B 2 U 14/99 R
Normen:
RVO § 581 Abs. 2, § 581 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2000 Beil. 16, 14
NZS 2001, 325
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 17 U 290/97 - 16.12.1998,
SG Dortmund, vom 02.09.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 U 324/94

Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

BSG, Urteil vom 27.06.2000 - Aktenzeichen B 2 U 14/99 R

DRsp Nr. 2000/7872

Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

1. Eine Erhöhung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO kommt bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, in der Regel nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 581 Abs. 2, § 581 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten wegen der Gewährung von Verletztenrente; umstritten ist insbesondere, ob die durch die Unfallfolgen bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) des Klägers wegen einer besonderen beruflichen Betroffenheit gemäß § 581 Abs 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) zu erhöhen ist.