Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2017 - S
Die Anträge der Kläger auf Aufhebung der im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2017 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
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