SG Dresden, vom 18.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 SO 90/09
Keine Fälligkeit des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses vor Rechnungserteilung - Anforderungen an die Erteilung einer Rechnung; Auffangversicherung; inzidente Prüfung des Krankenversicherungsschutzes im Vergütungsrechtsstreit; Krankenhilfe; Krankenversicherung; missbräuchliche Leistungsinanspruchnahme; Nothilfe; Rückkehr ins Inland nach Auslandsaufenthalt; Sozialhilfe; Statusentscheidung; Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung; Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung; Verurteilung der beigeladenen Krankenkasse
LSG Sachsen, Urteil vom 17.05.2016 - Aktenzeichen 8 SO 139/13
DRsp Nr. 2016/17383
Keine Fälligkeit des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses vor Rechnungserteilung - Anforderungen an die Erteilung einer Rechnung; Auffangversicherung; inzidente Prüfung des Krankenversicherungsschutzes im Vergütungsrechtsstreit; Krankenhilfe; Krankenversicherung; missbräuchliche Leistungsinanspruchnahme; Nothilfe; Rückkehr ins Inland nach Auslandsaufenthalt; Sozialhilfe; Statusentscheidung; Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung; Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung; Verurteilung der beigeladenen Krankenkasse
1. Im Rahmen eines Vergütungsrechtsstreits zwischen Krankenhaus und Krankenkasse ist vom Gericht inzident zu prüfen, ob der behandelte Patient krankenversichert war (hier: nach § 5 Abs. 1 Nr. 13SGB V). Einer vorherigen Klärung des Versicherungsverhältnisses durch eine Statusentscheidung der Krankenkasse gegenüber dem potentiell Versicherten bedarf es nicht.2. Eine im Sinne des § 52a Satz 1 SGB V missbräuchliche Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 13SGB V kann nicht darin erblickt werden, dass ein mittelloser Deutscher mit einer schwerwiegenden, akut behandlungsbedürftigen Erkrankung nach Deutschland zurückkehrt, um diese Erkrankung dort behandeln zu lassen.
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