Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.07.2017 - S
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Minderung des Anspruches auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.11.2016 bis 31.01.2017 in Höhe von 121,20 EUR monatlich.
Mit Urteil vom 18.07.2017 (zugestellt am 25.07.2017) hat das Sozialgericht Würzburg (
Am 22.02.2018 hat der Kläger erneut Nichtzulassungsbeschwerde zum LSG erhoben.
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