I.
Der Kläger hat für die Durchführung eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht mit folgenden angekündigten Anträgen Prozesskostenhilfe bewilligt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Abrechnung zu erteilen über die geleisteten Arbeitsstunden nebst Feiertagslohn auf der Basis von 12,50 E pro Stunde für die Zeit vom 17.09.2993 bis zum 16.12.2003.
2. Die Beklagte wird verurteilt, über die geleisteten Zahlungen hinaus an den Kläger zu zahlen brutto
- 89,40 EUR für September 2003 nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz ab 01.10.2003;
- 342,00 EUR für Oktober 2003 nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz ab 01.11.2003;
- 575,88 EUR für November 2003 nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz ab 01.12.2003;
- 300,38 EUR für Dezember 2003 nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz ab 01.01.2004;
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