Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 2014 abgeändert, soweit für das Berufungsverfahren
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2100 Euro festgesetzt.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|