Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wehrt sich gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Er sieht sich in der Pflicht zur Benutzung der Karte in Grundrechten verletzt, vor allem wegen fehlender gesetzlicher Detailregelungen des Datenschutzes.
Er ist bei der Beklagten pflichtversichert.
Nachdem diese - nach seinem Vortrag - auf sein Schreiben mit dem Begehren eines rechtsmittelfähigen Bescheides vom 13. März 2013 nicht reagiert hatte, hat er am 17. Juni 2013 Klage beim Sozialgericht Berlin (
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