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Der Rechtsstreit betrifft die Entziehung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für den Zeitraum 2. bis 28. Februar 1996.
Der Kläger legte im Dezember 1995 die 2. juristische Staatsprüfung ab. Am 28. Februar 1996 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Ehefrau, die bis dahin ohne Einkommen war, erhielt ab 1. Januar 1996 ein Habilitationsstipendium für die Jahre 1996 und 1997, das sich aus einem Grundbetrag von 3.400,00 DM, Sach- und Reisekostenzuschuß 200,00 DM sowie Kinderbetreuungszuschlag 300,00 DM zusammensetzte.
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