LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.06.2007
2 Sa 219/07
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 2 § 68 § 69 § 81 Abs. 2 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 29.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 411/05

Keine Benachteiligung des Stellenbewerbers bei erst nachträglich festgestellter Behinderung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 219/07

DRsp Nr. 2007/17640

Keine Benachteiligung des Stellenbewerbers bei erst nachträglich festgestellter Behinderung

»Ein schwerbehinderter Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, wenn ein relevanter Grad der Behinderung nicht zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung bzw. dem Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegen hat, sondern erst nachträglich rückwirkend festgestellt worden ist (Revision zugelassen).«

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 2 § 68 § 69 § 81 Abs. 2 (a.F.) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um die Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung des Klägers als schwerbehinderten Menschen im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren.