I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Oktober 2019 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche Kündigung des Beklagten vom 9. Juli 2018 nicht aufgelöst worden ist.
II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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