Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 20.06.2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin (und Berufungsbeklagte) verpflichtet war, Daten anzuzeigen, die erforderlich waren zur Berechnung des Umfangs der Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
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