LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.01.2007
2 Sa 1632/06
Normen:
BGB § 242 § 611 ; TzBfG § 4 Abs. 2 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 27.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 69/06

Keine Anspruch der befristet eingestellten Lehrkraft auf ganzjährige Vergütung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 1632/06

DRsp Nr. 2007/9612

Keine Anspruch der befristet eingestellten Lehrkraft auf ganzjährige Vergütung

»Die befristet eingestellte Lehrkraft hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Anspruch auf Zahlung einer Vergütung im Umfang einer ganzjährig (d.h. auch während der Sommerferien) beschäftigten Lehrkraft.«

Normenkette:

BGB § 242 § 611 ; TzBfG § 4 Abs. 2 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auf Grundlage des vereinbarten Monatsgehaltes eine Vergütung für das ganze Jahr oder nur für die Vertragsdauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.