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Der Rechtsstreit betrifft Arbeitslosenhilfe (Alhi).
Der 1941 geborene Kläger, der 1972 als Umsiedler aus der Sowjetunion nach Deutschland gekommen war, bezog im Anschluß an Arbeitslosengeld über mehrere Jahre Alhi. Bei Antragstellung und vor Wiederbewilligungen verneinte er jeweils die Fragen nach Einkommen und Vermögen. Zuletzt bewilligte ihm die Beklagte Alhi für die Zeit vom 1. April 1988 bis einschließlich 31. März 1989 (Bescheid vom 31. März 1988). Am 7. März 1989 stellte der Kläger Antrag auf Fortzahlung der Alhi gemäß §
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