Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 12. Dezember 2013 sowie der Bescheid vom 5. August 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 2. November 2011 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger unter Berücksichtigung von Arbeitsverdiensten als Musiker in Höhe von 650,00 Mark der DDR jährlich für den Zeitraum von Dezember 1963 bis Januar 1969 eine höhere Altersrente ab dem 1. Oktober 2010 zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das gesamte Verfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|