Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 30. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Anerkennung eines Ereignisses, das sich am 6. Oktober 2009 in K--- zugetragen hat, als Arbeitsunfall.
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