LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.09.2014
L 6 U 4602/12
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 07.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 U 6041/10

Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Verletzung des Kleinfingerendgliedes; Fehlen einer Situation außergewöhnlicher Bedrohung und katastrophenartigen Ausmaßes

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2014 - Aktenzeichen L 6 U 4602/12

DRsp Nr. 2014/16636

Keine Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Verletzung des Kleinfingerendgliedes; Fehlen einer Situation außergewöhnlicher Bedrohung und katastrophenartigen Ausmaßes

Die Verletzung des Kleinfingerendgliedes ist nicht lebensbedrohlich. Erforderlich ist für eine PTBS eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung und katastrophenartigen Ausmaßes, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Die Verletzung erfüllt diese Kriterien nicht andeutungsweise. Bei fehlendem A-Kriterium besteht aber keine Grundlage für die Diagnose einer PTBS. Es fehlt auch das typische Vermeidungsverhalten im Sinne des C-Kriteriums, wenn bei der wieder aufgenommenen Erwerbstätigkeit die gleiche Tätigkeit wie zuvor wieder verrichtet werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 7. September 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Weitergewährung einer Verletztenrente aus Anlass eines von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls am 18.11.2008 über den 21.04. 2010 hinaus.