Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.11.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV; im Folgenden BK 5101).
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