I.
Dem Kläger war mit Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 23.03.2006 Rechtsanwalt K., A.. gemäß § 11 a ArbGG beigeordnet worden.
Unter dem 12.01.2007 wurde der Kläger dann aufgefordert, seine aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.
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