Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. November 2006 - 9 Sa 56/06 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revision über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, einer weiteren - vorsorglichen - ordentlichen Kündigung sowie über die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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