Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.11.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalls.
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