Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. März 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Anerkennung eines im Zusammenhang mit einem Überfall erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall.
Der 1975 geborene Kläger ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Berlin-Brandenburger C an der C in B tätig. In der Zeit vom 8. bis 11. Juli 2009 nahm er an einem Kongress der "International Society for Stem Cell Research" in Bteil. Die folgenden Tage bis zu dem für den 14. Juli 2009 gebuchten Rückflug verbrachte er mit seiner Lebensgefährtin, der Zeugin B, noch in der Stadt.
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