I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 12. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall.
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