Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von 89.794,11 EUR.
Die Klägerin war seit 01.01.2001 bei der "d. GmbH" als Redakteurin zu einer monatlichen Bruttovergütung von 3.280,00 EUR beschäftigt. Die N. GmbH, die bis 1998 im Eigentum eines Unternehmers stand und im Jahr 1992 mit der ehemaligen N. der DDR - A.- fusionierte, wurde im Dezember 1998 an die P. veräußert, die damals zum M. gehörte.
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