I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin die Betriebsratswahl behindert hat und über Unterlassungsansprüche des Betriebsrates.
Die Arbeitgeberin und Beteiligte zu 2) (nachfolgend: Arbeitgeberin) betreibt eine Maschinenfabrik und beschäftigt ca. 800 Arbeitnehmer. Der Antragsteller, Beschwerdeführer und Beteiligte zu 1) ist der bei ihr gebildete 13-köpfige Betriebsrat (nachfolgend: Betriebsrat).
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