Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.06.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten über die Berechnung einer Wegstreckenentschädigung auf der Grundlage tarifvertraglicher Bestimmung bei Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs.
Der Kläger ist seit dem Oktober 2008 bei dem Beklagten im Außendienst beschäftigt, zuletzt als Qualitätsprüfer von Pflegeeinrichtungen. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Beschäftigten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDK-T) Anwendung.
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