LAG Köln - Urteil vom 25.04.2007
7 Sa 1044/06
Normen:
BetrAVG § 1 § 2 Abs. 1 § 7 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6876/05

Kein Insolvenzschutz für Zusage einer betrieblichen Rente im Falle unverschuldeten Arbeitsplatzverlustes

LAG Köln, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 1044/06

DRsp Nr. 2008/5315

Kein Insolvenzschutz für Zusage einer betrieblichen Rente im Falle unverschuldeten Arbeitsplatzverlustes

»1.) Der Insolvenzschutz für Betriebsrentenanwartschaften gem. § 7 Abs. 2 BetrAVG a.F. i. V. m. § 2 Abs. 1 BetrAVG bezieht sich ausschließlich auf den kraft Gesetzes unverfallbaren Anwartschaftsteil und nicht auf etwaige zwischen den Arbeitsvertragsparteien frei vereinbarte günstigere Anwartschaftsregelungen.2.) Die Zusage einer betrieblichen "Rente" für den Fall eines unverschuldeten Arbeitsplatzverlustes fällt nicht unter den Begriff der betrieblichen Altersversorgung und genießt daher auch keinen Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein.«

Normenkette:

BetrAVG § 1 § 2 Abs. 1 § 7 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von dem Beklagten, seinen Anspruch auf Altersversorgungsleistungen "unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden". In der Sache streiten die Parteien über die richtige Höhe der dem Kläger zustehenden insolvenzgeschützten Betriebsrentenansprüche.