Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Revisionsverfahren.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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