I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 12. April 2013 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) für seinen am ... 2000 geborenen Sohn M... für die Zeit ab April 2011.
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