LAG Düsseldorf, vom 15.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1242/14
ArbG Düsseldorf, vom 26.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3145/14
Kein Doppelbezug von Krankengeldzuschuss und Rentenleistung für denselben Zeitraum im Geltungsbereich des TVöD-ATVerlust des ursprünglichen Entgeltcharakters des Krankengeldzuschusses im Falle der Überzahlung durch Qualifizierung desselben als VorschussVerdrängung des gesetzlichen Bereicherungsrechts durch tarifliche Regelung zur Rückzahlung überzahlter BeträgeKeine Diskriminierung behinderter Menschen nach § 7 Abs. 2 AGG i.V.m. § 3 Abs. 1 AGG bei Ausschluss der Doppelzahlung von Krankengeldzuschuss und Rente
BAG, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen 6 AZR 365/15
DRsp Nr. 2016/12048
Kein Doppelbezug von Krankengeldzuschuss und Rentenleistung für denselben Zeitraum im Geltungsbereich des TVöD-ATVerlust des ursprünglichen Entgeltcharakters des Krankengeldzuschusses im Falle der Überzahlung durch Qualifizierung desselben als "Vorschuss"Verdrängung des gesetzlichen Bereicherungsrechts durch tarifliche Regelung zur Rückzahlung überzahlter BeträgeKeine Diskriminierung behinderter Menschen nach § 7 Abs. 2AGG i.V.m. § 3 Abs. 1AGG bei Ausschluss der Doppelzahlung von Krankengeldzuschuss und Rente
§ 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT, wonach der Krankengeldzuschuss nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt wird, von dem an der Beschäftigte eine Rente erhält, gilt auch bei Erhalt einer Rente wegen Erwerbsminderung.Orientierungssätze:1. Ab dem Zeitpunkt des Erhalts einer Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43SGB VI) endet nach § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT die Zahlung des Krankengeldzuschusses.2. Maßgeblich ist der Tag, der im Bescheid des Rentenversicherungsträgers als der des Rentenbeginns bezeichnet ist. Unbedeutend ist dabei, welches Datum der Rentenbescheid trägt, wann er dem Beschäftigten zugegangen ist und ob ihm die Rente tatsächlich ausgezahlt worden ist.
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