Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Der Kläger war seit dem 02.08.2004 bei der Fa. Z Erdbau/Abbruch/Umwelttechnik, Inhaber: Karlheinz Z , beschäftigt. Am 01.03.2006 wurde über das Vermögen des Firmeninhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet, das bislang noch nicht abgeschlossen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde der Beklagte zu 2) bestellt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|