Mit der am 27.11.2000 eingereichten Klage vertritt der Kläger die Ansicht, die mit seiner Höhergruppierung einhergehende Verminderung des Bruttoverdienstes müsse durch Gewährung der nächsthöheren Stufe der Grundvergütung ausgeglichen werden.
Der Kläger, geboren am 27.12.1949, ein Diplom-Ingenieur, ist seit 01.05.1988 bei der beklagten Stadt, Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband, angestellt. Die Geltung des
Außerdem bezog er - unter anderem -
a) die monatliche Vergütungsgruppenzulage nach Fußnote I a.a.O.,
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