LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.04.2008
11 Sa 87/08
Normen:
BGB § 133 § 157 § 242 § 611 ; BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1 ; TzBfG § 4 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 14.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1288/07

Kein arbeitvertraglicher Anspruch auf Bonuszahlung bei bloß deklaratorischer Verweisung auf Betriebsvereinbarung - sachgerechte Gruppenbildung aufgrund sachverhaltsbezogener Ungleichbehandlung - Zweckverfehlung bei ausgeschiedenen Mitarbeitern - angemessene Bindungsdauer bei Stichtag am Ende des zweiten Quartals des Folgejahres

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - Aktenzeichen 11 Sa 87/08

DRsp Nr. 2008/14903

Kein arbeitvertraglicher Anspruch auf Bonuszahlung bei bloß deklaratorischer Verweisung auf Betriebsvereinbarung - sachgerechte Gruppenbildung aufgrund sachverhaltsbezogener Ungleichbehandlung - Zweckverfehlung bei ausgeschiedenen Mitarbeitern - angemessene Bindungsdauer bei Stichtag am Ende des zweiten Quartals des Folgejahres

1. Wird in einem Vertragswerk auf andere Regelungen oder Bestimmungen Bezug genommen, liegt eine eigenständige (konstitutive) Regelung grundsätzlich nur dann vor, wenn der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung im Vertrag einen hinreichend deutlichen Ausdruck gefunden hat.2. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung "Sie werden entsprechend der Regelung der BV 55 bei der Vergabe des Bonus erstmals für das Kalenderjahr 2003 zum 31.05.2004 berücksichtigt" hat hinsichtlich der Ausgestaltung der Bonusabrede im Einzelnen keinen eigenen Regelungsinhalt; mit der Formulierung "entsprechend" haben die Betriebspartner die Regelung der BV 55 insgesamt in Bezug genommen und eine eigenständige Regelung im Arbeitsvertrag lediglich insoweit vorgenommen, als der Beginn der Teilnahme des Arbeitnehmers am Bonus betroffen ist.