Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 17.10.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird zugelassen.
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