Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 18. November 2008 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben sich keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Versorgung mit einem elektrischen Türöffnungssystem für ein Arbeitszimmer einschließlich des Einbaus einer Schiebetür streitig.
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