Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 17.05.2021 wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden Verschuldenskosten i. H. v. 1.000,00 € auferlegt.
Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente.
Der am 00.00.1968 geborene Kläger erlitt bei seiner Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter der Firma O am 07.12.2010 gegen 11.50h einen Unfall, bei dem ihm ein entgegenkommendes Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h in die Fahrerseite fuhr.
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