Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 26. April 2013 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten vorrangig darüber, ob dem Kläger über den 31. Oktober 2007 hinaus Verletztengeld zu gewähren ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|