Die Parteien streiten um die Feststellung einer Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle.
Der Kläger war seit dem 03. Februar 1967 bei der Insolvenzschuldnerin, der P. AG beschäftigt.
Zur Abwendung der damals bereits drohenden Insolvenz schlossen die Insolvenzschuldnerin und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt am 10. April 2000 einen "Tarifvertrag aus Anlass der Sanierung des P.-Konzerns", im Folgenden Sanierungs-TV (SanTV) genannt. Darin wurden die Arbeitnehmer verpflichtet, über die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit hinaus zusätzliche fünf wöchentliche Arbeitsstunden, die so genannten Sanierungsstunden, zu erbringen, die zunächst nicht vergütet, sondern einem so genannten Sanierungsarbeitszeitkonto gutgeschrieben werden sollten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|