Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 9. August 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat für beide Rechtszüge keine außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 30. November 2016 sowie die Erstattung von Beiträgen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|