LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.06.2012
9 Sa 1456/11
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; BPersVG § 75; ZPO § 322;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 11.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2255/11

Kein Anspruch auf Neuausschreibung bei Nichtberücksichtigung eines Bewerbers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.06.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 1456/11

DRsp Nr. 2013/4295

Kein Anspruch auf Neuausschreibung bei Nichtberücksichtigung eines Bewerbers

Dienstposten müssen auch dann ausgeschrieben werden, wenn sie nicht neu geschaffen werden, sondern vorhanden sind. 2. Der subjektive Anspruch eines Bewerbers auf chancengleiche Berücksichtigung seiner Bewerbung im Auswahlverfahren ist jedoch erschöpft, wenn die ausgeschriebene oder nicht ausgeschriebene Stelle dem Mitbewerber übertragen worden ist.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2011 - 3 Ca 2255/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; BPersVG § 75; ZPO § 322;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, eine Stelle auszuschreiben, und um Schadensersatzansprüche wegen Nichtausschreibung.