Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. August 2011 - 3 Ca 2255/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, eine Stelle auszuschreiben, und um Schadensersatzansprüche wegen Nichtausschreibung.
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