Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Im Streit steht die Gewährung von Mehraufwands-Wintergeld an die Beschäftigten der Klägerin für die Zeit vom 15.12.2009 bis 28.2.2010.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|