Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Mai 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten
I
Streitig ist die Gewährung eines Kinderzuschlags nach dem
Beim Kläger ist ein Grad der Schädigungsfolgen von 100 anerkannt. Neben einer Grundrente nach §
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