Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 29. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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