Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 16.05.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung streitig.
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