Die Berufung gegen die Entscheidung des Sozialgerichts I______ vom 25. November 2016 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Die Klägerin ist 1964 in der T_____ geboren und mit 16 Jahre in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Eine Ausbildung hat sie nicht absolviert. Von 1986 bis Oktober 2010 arbeitete sie als Reinigungskraft in einer Wäscherei, bis diese geschlossen wurde. Sie lebt von der Rente ihres Ehemannes und der Ausbildungsvergütung ihrer Kinder.
Bei der Beklagten stellte sie am 14. Mai 2014 unter Angabe von Depressionen, schweren Knieproblemen, Bandscheiben- und Schulterbeschwerden und einem hohen Blutdruck einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
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